1.1 UNIT Webdesign, (im folgenden Unternehmen) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden.
1.2 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.1 Der Kunde wird der UNIT Webdesign zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Unternehmen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das Unternehmen haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das Unternehmen wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde dem Unternehmen schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Unternehmens aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich das Unternehmen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch dem Unternehmen für jede einzelne Leistung.
4.2 Alle Leistungen des Unternehmens, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Unternehmen erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
4.3 Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht dem Unternehmen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet. Im Zweifel soll das Unternehmen nach § 315 BGB eine Bestimmung nach billigem Ermessen treffen können.
5.1 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Unternehmen gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Unternehmen.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmens aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Unternehmen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6.1 Alle Leistungen des Unternehmens, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Unternehmens. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Unternehmens setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Unternehmen dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
6.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Unternehmens, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.3 Für die Nutzung von Leistungen des Unternehmens, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Unternehmens ist erforderlich. Dafür steht dem Unternehmen und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6.4 Das Unternehmen kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
6.5 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird das Unternehmen vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem Unternehmen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzten der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder das Unternehmen dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen vom Unternehmen z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird das Unternehmen unverzüglich darüber informieren.
7.1 Das Unternehmen ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
8.1 Der Grafiker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
8.2 Der Grafiker verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Sofern das Unternehmen notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Das Unternehmen haftet nur für eigens Verschulden und für grobe Fahrlässigkeit.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5 Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber freigegebenen wurden, entfällt jede Haftung des Unternehmens.
8.6 Das Unternehmen haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
8.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Unternehmen geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.